Förderprogramm
- Förderung von Planungs- und professioneller Baubegleitungskosten, einer energetischen Sanierung, durch qualifizierte Sachverständige
- Kostenübernahme bis zu 50 %, jedoch maximal 4.000,00 € pro Vorhaben
- nur möglich in Kombination mit Programmen: 151/152, 430
Bezuschusst werden
- jeder, der Wohnraum saniert bzw. kauft und einen qualifizierten Sachverständigen einbezieht
förderfähige Maßnahmen
- Planung (Werkplanung, Wärmebrückenminimierung etc.)
- Ausschreibung (Ausschreibung, Preisspiegelerstellung etc.)
- Ausführung (Baustellenkoordination, Luftdichtheitsmessung, etc.)
- Abnahme (Protokolle wie hydr. Abgleich, Blower-Door etc.)
- Bewertung (Baudokumentation, Gebäudeenergieausweiserstellung etc.)
Vorgehensweise
- Für eine KFW Baubegleitung ist zwingend die Besichtigung des Objektes, sowie ein persönliches Gespräch notwendig. Nehmen Sie mit uns Kontakt über den Anfragebutton auf, sodass wir ihr Anliegen bearbeiten können.